Hände hoch! Unterhalt!
Ein Vater redet Klartext über die perfide
Doppelmoral der Scheidungsindustrie und Vater Staat....

      
  

 

 


Leider, alle Jahre wieder. 

Der Nachwuchs geht leider nicht aus und die Probleme wiederholen sich Tag für Tag. 

Für alle entfremdete Mütter und Väter, die einen langen steinigen Weg gehen oder gegangen sind.



Könnt ihr nicht verstehen? 

Kids wollen beide Eltern sehen. 
Alle Jahre wieder! Dabei haben wir es so satt! Entfremdete Eltern warten auf‘s Kind, während andere bereits in Stellung gehen: „Die Kinder wirst Du nie wiedersehen“. Für all diejenigen, die entfremdet wurden bzw. werden  und besonders in der bevorstehenden Vorweihnachtszeit auf ein Lebenszeichen ihrer Kinder hoffen, 
ist diese besondere Grußkarte an Entfremder gedacht. 


Bleibt stark, lasst Euch nicht unterkriegen! Niemals, denn die Wahrheit hat ein langes Leben vor sich. 


 



Ich sehe Dich wieder vor mir stehen:
"Deine Kinder wirst Du nie wiedersehen". 

Du dachtest Du treibst mich aus dem Haus und löscht mich bei den Kiddis aus.
Die Fairness ging zu Boden, 
warum hast Du so gelogen? 
Was bringt das Gelaber der Psychologen?
Besteht die Welt nur aus Vollidioten? 

Mir wird schlecht, 
wer lügt kriegt Recht. 
Kannst Du nicht verstehen? 
Kids wollen beide Eltern sehen!

Wir Steuern in Richtung Unbekannt, 
mein Name, von Dir unbenannt. 
Ich bin krass irritiert, 
bist Du echt so limitiert? 
Hab mich kerzengerade gemacht, 
wurd von Dir nur ausgelacht. 
Meine Ängste, Arbeit und mein Schweiß, 
wofür der ganze Scheiß? 

Mir wird schlecht, 
wer lügt kriegt Recht. 
Willst Du nicht verstehen? 
Kids wollen beide Eltern sehen!

Diese drecks Gewohnheit, 
jeder denkt an sich, 
was anderes interessiert Dich nicht. 
Egal was auf dem Spiel steht, 
Du bestimmst woher der Wind weht. 
Oma musste von uns gehen, 
durfte sie etwa ihre Enkel sehen? 
Was hast Du bloß für einen Charakter, 
denkst Du echt ich lege das ad acta? 




Brennt bei Dir noch ein Licht? Warum erhörst Du mein Flehen nicht? 

Willst Du nicht verstehen? 
Kids wollen beide Eltern sehen!

Die Kinder hast Du auch betrogen

sie getäuscht, sie vollgelogen. Mein Fleisch und Blut, hätte ich so nie großgezogen. Mich vorzuführen, mich zu betrügen, ist Dein einziges Vergnügen! 

Die Kinder als Pfand zu missbrauchen, 

Dich kann man in der Pfeife rauchen! 
Wie krank muss man sein,
umso ein Egoman zu sein?
Eltern sind unteilbar 
oder ist Dein Hass unheilbar?
Mir wird schlecht, 
wer lügt kriegt Recht
Du wirst es nie verstehen, 
Kids wollen beide Eltern sehen!

Der Tag wird kommen, die Masken fallen, Dein scheiß Verhalten, erklär es Allen. Von vorn bis hinten nur gelogen, 
so kennt man das von Demagogen. 
Erklär Du den Kindern Deine Taten, 
sie können den Tag kaum erwarten!
Du denkst Du sitzt am längeren Hebel 
und ich stocher rum im Nebel? 
Zusammen oder getrennt, 
hast Du irgendwas verpennt?
Sag, wer gab Dir sein letztes Hemd? 

Mir wird schlecht, 
wer lügt kriegt Recht. 
Willst Du wirklich nicht verstehen? 
Kids wollen beide Eltern sehen!






Ich habe gebetet und gehofft, 
doch mit Dir da gab's nur Zoff.
Unterhalt - der muss fließen, 
aber den Umgang mir vermiesen. 
Ich wollte nur meine Kinder sehen, 
mit ihnen ans Ende meiner Tage gehen. 
Eines Tages werden wir alle sterben,
sollen die Kids Deine Lügen erben? 

Kannst Du es wirklich nicht kapieren und den Wunsch der Kleinen akzeptieren? 

Sprich, Du wolltest mich am Boden sehen, wann wirst Du je verstehen? 
Kids wollen beide Eltern sehen!

Eigentlich sollte ich Dich hassen, 
doch weißte was, ich werd‘s lassen. 
Du bist es nicht mal wert, 
so ein Fake, so verzehrt. 

Kein Plan wie viel Zeit mir noch bleibt,
für Dich ist es vielleicht ‘ne Ewigkeit?
Doch stehe ich hier auch ganz alleine, 
ich schwöre, wenn ich sterbe, 
wir sehen uns auf der anderen Seite! 

Du wirst es wohl nie verstehen, 
Kids wollen beide Eltern sehen.

Text: Rappdads-Berlin 
für „Hände hoch! Unterhalt!“

 


Es gibt Dinge im Leben, die kann man nicht erklären, die muss man erlebt haben, um sie zu begreifen.

 

 Kurioses aus dem Alltag. 26. jährige Studentin verklagt ihren Vater auf Unterhalt.

Eine 26. jährige Studentin verklagte ihren Vater auf Unterhalt, weil dieser sich weigerte der Tochter weiterhin ihr Studium zu finanzieren, nachdem sie kurz vor der Diplomarbeit das Studienfach wechselte, um ein neues Studium aufzunehmen. Die Begründung weshalb die Studentin kurz vor Abschluss des Studiums die Fachrichtung wechselte, war simpel - wie kreativ. Sie habe erst kürzlich erkannt, dass sie in dem ausgewählten Berufszweig nicht arbeiten kann, da sie durch ihre Eltern traumatisiert wäre, was ihr erst während des Studiums bewusst wurde. Als Begründung führte sie an, wäre ein Ereignis aus der Kindheit ausschlaggebend. Im Alter von 11 Jahren verbrachte sie den Sommerurlaub mit ihren Eltern auf einem Campingplatz in Italien. Am Abreisetag wollte die damals elfjährige partout nicht mit nach Hause fahren, geschweige denn ins Familienauto einsteigen. Nach längerem Gezeter fuhr der Kindesvater aus der freizumachenden Parzelle in Richtung Ausgang des Campingplatzes und ließ die Tochter erst nach guten 100 Meter zusteigen. Dadurch wäre sie heute traumatisiert und könne nicht alleine sein. Der Vater begründete seine Zahlungsverweigerung mit dem ausschweifenden Studentenleben der Tochter, welches sie über diverse Plattformen wie Instagram oder Snapchat öffentlich machte und keineswegs im Einklang der Klage stehen würde, da sie selbst in ihrer Vorlesungszeit einen mehrwöchigen Urlaub verbrachte und öffentlich postete. Von einem gezielten Studienverlauf könne somit keine Rede mehr sein, zumal sie die Regelstudienzeit bereits überschritten hätte. Wenn die Tochter mit ihrem neuen Studium fertig sein sollte, müsste der Vater diese bis zum 33. oder 34. Lebensjahr unterstützen. Indessen war des Vaters ehemals kleine Prinzessin so smart und fand einen Psychologen, der ihr das oben beschriebene Trauma bescheinigte. Am Ende knickte der Vater vor dem OLG ein und schloss einen Vergleich mit der Tochter. Er zahlt für die Dauer des neuen Studiums den hälftigen Unterhaltsbetrag. Ein nahezu identischer Fall wurde vor dem Amtsgericht in Celle verhandelt und endet wie oben beschrieben. Ein weiterer lehrreicher Fall aus dem Kuriositätenkabinett, trug sich bereits 2013 vor dem OLG Hamm zu. Auch hier wurde zum Wohle des Kindes entschieden. Siehe Pressemitteilung. Amüsant der Hinweis: „Die junge Dame wäre nur eine längere Zeit in Australien gewesen, um ihre Sprachkenntnisse zu verbessern“ ... sowie das Verschweigen von Einkommen und die bewusste Täuschung bezüglich des Studienverlaufs ziehe keine Konsequenzen nach sich …  

Die o.g. Fälle belegen einmal mehr, in welchem moralischen Dilemma sich das Recht auf Unterhalt bewegt, sobald die Unterhaltslast privatisiert werden kann.

 

Kurioses aus dem Alltag. Student macht Rechnung ohne den Wirt.

 

 

 

„Kein“ Umgang formt den Menschen, dachte sich ein Trennungsvater aus Nordrhein-Westfalen kurz vor Weihnachten, als er eine Mail eines Rechtsanwaltes in seinem Postfach vorfand. Sein mittlerweile 25. jähriger Sprössling und angehender Akademiker, ließ darin mitteilen, dass er seinen Vater auf Schadenersatz verklagen würde, da der Kindesvater auf einer nicht öffentlichen FB-Seite Bilder hinterlegt hätte, die Vater und Sohn bei gemeinsamen Unternehmungen vor gut 17 Jahren zeigten. Der Vater hätte somit gegen das „KunsturheberGesetz“ kurz KUG verstoßen und die Persönlichkeitsrechte des Sohnes verletzt. Ferner würde der Sohn vor seiner Bachelorprüfung stehen und diese Bilder könnten seiner beruflichen Entwicklung im Wege stehen, hieß es weiter in dem Schreiben. Zzgl. wurde dem Kindesvater nahegelegt eine strafbewährte Unterlassungsklage zu unterschreiben, was einem Schuldanerkenntnis gleichzusetzen ist. Der Inhalt des Briefes war tatsächlich ernst gemeint, worauf der Vater, der zu diesem Zeitpunkt im Ausland weilte, seinen Urlaub kurzerhand abbrach, nach Hause flog und sämtliche PC’s, Mobilgeräte, Zugangsdaten und Passwörter bei der zuständigen Polizeidienststelle übergab, um der Sache auf den Grund zu gehen.   

Die Spezialisten für Internet/Cyberkriminalität zeigten sich über den Vortrag des Vaters erstaunt und nahmen sich der Angelegenheit an, da ein erpresserischer Hintergrund nicht ausgeschlossen werden konnte. Und tatsächlich kamen sie dem Verursacher schnell auf die Schliche. Die Cyberbeamten fanden heraus, dass der Angriff auf das besagte Internetkonto - in Abwesenheit des Vaters - über einen Server am Wohnort des Studenten begangen wurde und eine massive Manipulation durch „dritte“ stattgefunden hatte. Wäre der Vater erst nach seinem Urlaub zur Polizei gegangen, hätte man aufgrund der gelöschten Vorratsspeicherung den Manipulateur nicht mehr ausfindig machen können. Die Kriminalbeamten rieten dem Vater an, er möge ein eindringliches Gespräch mit seinem Sohn führen, bevor der sich um Kopf und Kragen bringt. Mit diesem Wissen nahm der Kindesvater Kontakt zum Rechtsanwalt des Sohnes auf, um diesen den Straftatbestand zu verdeutlichen, in dem sich der angehende Betriebswirt manövriert hatte.  

Pikant: Der Kläger ließ bis dato keine Gelegenheit aus sich auf versch. Plattformen im „BOSS Modus“ zu präsentieren. Doch das Karma schlug zurück! Oder, Ironie des Schicksals? Der hochbegabte Langzeit-Akademiker (11 Semester ohne Abschluss) hätte sich besser auf das Wesentliche fokussiert, als auf das schnelle Geld in fünfstelliger Höhe zu hoffen. So fiel er erneut im Studium durch und machte die Rechnung ohne den Wirt, denn sein drittes Versagen führte zum sofortigen Verlust aller Unterhaltsansprüche, die damit endgültig verwirkt waren. Ob der junge Mann alleine gehandelt hat oder sich gewisser „Helfer“ bediente, bleibt ebenso rätselhaft, wie die Frage, was er sich dabei gedacht haben mag. Zum Glück für ihn zog der Vater die Anzeige zurück. Wäre es zu einem Prozess gekommen, wäre das hoffungsvolle Nachwuchstalent schon vorbestraft, bevor es auch nur irgendeine Arbeit aufgenommen hätte.

 

Was ist das KUG?

Das Kunsturhebergesetzt - kurz KUG - regelt das Recht am eigenen Bild. Das Gesetz stammt aus dem Jahre 1907 und seine Paragraphen gelten bis heute nahezu unverändert. Das sog. Recht am eigenen Bild ist ein Teil des Persönlichkeitsrechtes, gesetzlich aber speziell geregelt. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich in §§ 22 Kunsturhebergesetz (KUG). Maßgeblich sind §§ 22, 23, 33 KUG. Ein Vertrag entsteht lt. dem KUG wie folgt: Voraussetzung für die Einwilligung ist die Geschäftsfähigkeit der Person. Eine Einwilligung einer minderjährigen Person ist daher nicht wirksam. Die Einwilligung ist an keine Form gebunden, sie kann mündlich, schriftlich oder … konkludent erteilt werden!

* Konkludent bedeutet im Juristischen: „Ein konkludenter Vertragsschluss liegt folglich vor, wenn jemand seinen Willen stillschweigend zum Ausdruck bringt und der redliche Empfänger aus dem Verhalten des Erklärenden auf einen Rechtsbindungswillen schließen darf. Durch die Willenserklärung der einen Vertragspartei und die rechtmäßige Schlussfolgerung der anderen Vertragspartei kommt in einem solchen Fall ein Vertrag auch ohne ausdrückliche notarielle, schriftliche oder mündliche Willenserklärung zustande.“ Das Gesetz vermutet ebenfalls, dass der Abgebildete dann eingewilligt hat, wenn er eine Vergütung für die Fotoaufnahme bekommen hat.  

 *Quelle KUG & Urheberrecht Riegger FAfU&MR Ludwigshafen